Pfändungsschutz ändert sich zum neuen Jahr

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie Altholstein empfiehlt das Pfändungsschutzkonto
Ab dem 1. Januar 2012 können bei einem normalen Girokonto auch Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Kindergeld gepfändet werden. Nur wer rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichtet, kann sein Einkommen schützen. Sibylle Schwenk von der Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Altholstein weist darauf hin, dass bei einer bereits bestehenden Kontopfändung das Konto bereits Anfang Dezember in ein P-Konto umgewandelt sein muss. Bei überzogenen Girokonten gibt es ebenfalls Sonderregelungen. Sie rät daher, im Zweifelsfall bis zum 15. Dezember die Schuldnerberatungsstelle am Alten Kirchhof 2 aufzusuchen. Diese ist montags bis freitags von 8.30-12 Uhr und dienstags und donnerstags von 14 -17 Uhr geöffnet. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Am 29. November findet um 19 Uhr im Diakonischen Werk, Am Alten Kirchhof 16, ein Infoabend für Schuldner statt.
Bislang können Sozialleistungen wie die gesetzliche Rente, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld trotz einer laufenden Kontopfändung binnen 14 Tagen nach Eingang vom Girokonto abgehoben werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung fällt diese Frist zum 1. Januar 2012 weg. Gläubiger können dann auch dieses Einkommen einziehen. Nur auf dem P-Konto besteht ab dem kommenden Jahr noch der automatische Pfändungsschutz. Schuldner, deren Konto bereits gepfändet wird oder denen eine Pfändung droht, sollten daher noch in diesem Jahr ein P-Konto einrichten.
Diakonisches Werk Altholstein
Schuldner- und Insolvenzberatung
Am Alten Kirchhof 2, 24534 Neumünster
Telefon 04321 / 25 27 10 10

