Teilnahmebedingungen (AGB´s)

Für alle Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen gelten unsere Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrages.

 

1. Anmeldung

Anmeldungen sollen schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.

In Ausnahmefällen sind telefonische Anmeldungen möglich. Ihre Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich! Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen über die Weitermeldelisten aus einem vorangegangenen Kurs haben Vorrang. Sie erhalten von uns keine Anmeldebestätigung!

Sollte Ihr Kurs ausgebucht sein, teilen wir Ihnen dies schnellstmöglich mit. Gleichzeitig werden wir Ihre Anmeldung in eine Warteliste aufnehmen.

 

2. Teilnahmegebühren

Die Kursgebühren werden durch Einzugsermächtigung (siehe Anmeldevordruck) erhoben. Für Bankeinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Bankverbindung oder Nichtdeckung des Kontos nicht eingelöst werden, berechnen wir die entstandene Bankgebühren.

Alternativ ist es auch möglich, die Kursgebühren bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unser Konto Nr. 40770 bei der Ev. Darlehnsgenossenschaft Kiel, BLZ 210 602 37, zu überweisen.

Bei Kursen mit weniger als acht TeilnehmerInnen erhöht sich die Teilnahmegebühr in der Regel um 15%.

Es ist möglich, bei hohen Kursgebühren eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

In einzelnen Kursen fallen zusätzlich Kosten für Material, Kopien und Lebensmittel an, die in der Regel direkt mit der Kursleiterin abgerechnet werden.

 

3. Ermäßigunng

In besonderen Fällen (in der Regel für Sozialhilfe-EmpfängerInnen und Neumünster-Pass-Inhaber) ist eine Gebührenermäßigung von 30% möglich. Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung unter Vorlage des Nachweises der Berechtigung geltend gemacht werden.

Für Geschwisterkinder im gleichen Kurs sind die Gebühren um 50% reduziert (Ausnahme ist der Schnuppergarten).

 

4. Rücktritt, Abmeldungen

Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis zu 8 Tagen vor Kursbeginn möglich. Danach ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen, wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte. Bei einem Abbruch auf Grund einer ärtzlich bescheinigten Erkrankung berechnen wir nur die tatsächlich wahrgenommenen Termine, nachdem wir das Attest erhalten haben.

 

5. Ferienregelung

In der Regel finden in den Schulferien keine Kurse und Veranstaltungen statt. Ausnahmen sind im Programmheft angegeben oder werden über die KursleiterInnen bekannt gegeben.

 

6. Haftung

Eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folge, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Verantstaltung durch ein Verhalten der Verstansters, seiner Vertreter, Erfüllungshilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt/ bzw. vertragswesentliche Pflichten sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht wurden.

 

7. Änderungen

Änderungen den Kursangebotes und der Kurszeiten behalten wir uns vor.