Änderungen beim Unterhaltsvorschussgesetz
Anfang Juni hat der Bundesrat die lange angekündigte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Damit können Alleinerziehende anders als bisher durchgängig bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes Unterhaltsvorschuss beziehen.
Alleinerziehende, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können beim Jugendamt für ihr Kind Unterhaltsvorschuss beantragen. Bisher wurde lediglich sechs Jahre lang und maximal bis zum 12. Geburtstag der Kinder gezahlt. Ab dem 1.7.2017 fällt die Höchstbezugsdauer weg. Voraussetzung ist, dass der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 Euro verdient.
Die ehrenamtlichen Ämterlotsen der Diakonie Altholstein helfen beim Ausfüllen der Anträge zum Unterhaltsvorschuss und begleiten bei Bedarf zu Behördenterminen. Die Ämterlotsen gibt es in Kiel, Bordesholm, Neumünster, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen. Die regionalen Ansprechpartner und –zeiten sind hier zu finden oder telefonisch unter 0431 2407121 bzw. 04191 8040733.