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Erholung für pflegende Angehörige - Pflege Diakonie übernimmt Versorgung während des Urlaubs

Die pflegekassenfinanzierte Verhinderungspflege ermöglicht Auszeiten für Angehörige. Unterschiedliche Leistungen lassen sich kombinieren.

Gerade für pflegende Angehörige ist es wichtig, im Urlaub Kraft zu tanken. Viele gönnen sich diese Auszeit jedoch nicht, da sie nicht wissen, wie die pflegebedürftigen Eltern, Partner oder Nachbarn währenddessen versorgt werden sollen. Die Pflege Diakonie bietet dafür eine Lösung: Sie übernimmt im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege während des Urlaubs eine Versorgung in der gewohnten häuslichen Umgebung in der Region zwischen Kiel und Norderstedt. Auch die Unterbringung in der Kurzzeitpflege ist möglich. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse.

„Pflegende Angehörige übernehmen in der täglichen Pflege einen schweren Part“, weiß Pflegefachkraft Nadine Wilimzig von der Pflege Diakonie, die Pflegekunden in und um Nortorf versorgt – häufig auch ergänzend zu den Angehörigen. Wenn die Pflegenden mal ausfallen, z.B. wegen Krankheit, Urlaub oder auch nur stundenweise, weil sie ins Theater gehen möchten, haben sie Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege. Diese ist eine Leistung der Pflegekasse, die alle in Anspruch nehmen können, die seit mindestens sechs Monaten ihre Angehörigen betreuen und bei der Kasse gemeldet sind. „Im Rahmen der Verhinderungspflege ist alles möglich“, betont Nadine Wilimzig. Das könne von der Pflege über Arbeiten im Haushalt, Essen auf Rädern bis zu Spaziergängen jede Form der Betreuung sein. Bei der Pflege Diakonie gebe es auch speziell für den Umgang mit Demenzkranken geschulte Kräfte.

Nadine Wilimzig möchte diese Entlastungsmöglichkeit bekannter machen: „Es ist wichtig, sich in der Pflege auch Pausen zu gönnen, um wieder Kraft zu schöpfen.“ In individuellen Beratungsgesprächen klärt sie mit den Angehörigen, welche Betreuung in deren Abwesenheit notwendig und sinnvoll ist und wie die Angebote, z.B. mit den Entlastungsleistungen klug kombiniert werden. 1.612 Euro beträgt das jährliche Budget der Pflegekasse für die Verhinderungspflege, das zusätzlich zum regulären Pflegegeld gezahlt werden kann. Sechs Wochen oder 42 Kalendertage Abwesenheit der Pflegenden können damit abgedeckt werden. In der Kurzzeitpflege sind es acht Wochen, also 56 Kalendertage. Die Pflegebedürftigen müssen mindestens den Pflegegrad 2 haben. Mit allen Fragen können pflegende Angehörige sich an die Pflege Diakonie wenden.

Sie haben Fragen? Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 3600378 erreichen Sie automatisch die Station in Ihrer Nähe.

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