Auffrischungskurs für Betreuungskräfte in der Pflege nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Neumünster
Sie haben eine Qualifizierung gemäß den Betreuungskräfterichtlinien nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) erfolgreich absolviert.
Die Richtlinien schreiben eine regelmäßige (jährliche) Fortbildung von 2 Tagen vor. Dort wird das vermittelte Wissen aktualisiert, erweitert und der Berufsalltag reflektiert.
Inhalte u. a.:
• Reflexion der eigenen Arbeit
• Erfahrungsaustausch
• Aktuelles aus dem Berufsbereich
• Ergänzung zur Freizeitgestaltung
• wechselnde Hauptthemen, z. B. Basale Stimulation
Zeiten
Teilnahmevoraussetzung
Kosten
Ansprechpartner
04321 25 05 85