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Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige

Die Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige ist zugänglich für alle Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Diakonie einen Nutzungsvertrag über diese Leistung abschließen. Die jährlichen Nutzungskosten der Notfallbetreuung für die Unternehmen richten sich nach einem Staffelungsmodell, abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Die Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige springt ein, wenn ungeplant eine Betreuung erforderlich wird, z.B. weil die Tagespflege nicht besucht werden kann oder eine Betreuungsperson ausfällt. Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen benötigen manchmal Unterstützung: Wenn die Sitzung länger dauert und niemand dem Vater bei der Essenszubereitung helfen kann. Wenn kurzfristig eine verlängerte Arbeitszeit erforderlich ist und die an Demenz erkrankte Schwiegermutter am Nachmittag nicht allein bleiben soll. Hier kann die Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige Lücken schließen.

Binnen zwei Stunden können wir die Begleitung von Angehörigen übernehmen:

  • Nach dem Rechten schauen und Gesellschaft leisten
  •  Im Alltag unterstützen
  • Zu Arztbesuchen begleiten
  • Spaziergänge unternehmen

Unser geschultes Betreuungspersonal kommt ins Haus und übernimmt die gewünschte Begleitung. Pflegerische und haushaltsnahe Dienstleistungen gehören nicht dazu.

Dem Unternehmen entsteht kein weiterer Verwaltungsaufwand und den Beschäftigten entstehen keine zusätzlichen Kosten.  

Nähere Informationen, auch über die weiteren Angebote wie z.B.

- Sonderzeitenbetreuung
- Ferienbetreuung
- Kindernotfallbetreuung und
- Beratung zu Vereinbarkeitslösungen in Unternehmen

unter: 

www.buf-neumuenster-segeberg.de

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