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Die Übersicht zum Pflegestärkungsgesetz II

Die Pflege Diakonie klärt auf: Das neue Pflegestärkungsgesetz II


Was ändert sich für mich? Neuerungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2017

Das Pflegestärkungsgesetz II tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und soll dabei u.a. die häusliche Pflege stärken. Ein Thema, das natürlich insbesondere die Arbeit der Pflege Diakonie betrifft, die sich entsprechend ausführlich mit den verbesserten Leistungen für die Pflege zu Hause und den ausgeweiteten Unterstützungsangeboten befasst hat. Da nun mehr Menschen die Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch nehmen können und erstmals alle Pflegebedürftigen Zugang zu den Leistungen, unabhängig davon, ob es sich dabei um körperliche oder psychische Einschränkungen handelt, haben, hier einige der wichtigsten Neuerungen in der Übersicht:

Die neuen Pflegegrade

Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Menschen, die bis spätestens Ende 2016 bereits als pflegebedürftig eingestuft wurden, werden automatisch von den Pflegestufen in das neue System der Pflegegrade übergeleitet. Für Neueinstufungen werden ab 2017 neue Begutachtungsrichtlinien angewandt. Mit deren Hilfe schätzen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein, ob ein neuer Pflegegrad (1-5) vorliegt. Durch die individuelle Begutachtung fällt die umstrittene „Minutenpflege“ weg. Stattdessen steht die Hilfe zum Erhalt der Selbständigkeit im Vordergrund. Die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen, die dem im Wege stehen, ergeben den individuellen Hilfebedarf. Die Pflege Diakonie berät über diese neuen Richtlinien und begleitet auf Wunsch während des Hausbesuches durch den MDK.

Mehr Zeit für Betreuung und Entlastung

Der Anspruch des Einzelnen liegt bei bis zu 40 Euro für Verbrauchsmittel in der Pflege. Dazu gehören z.B. Einmalhandschuhe, bettschützende Unterlagen, Händedesinfektion und vieles andere, das für die häusliche Pflege notwendig ist oder sie erleichtert.

Entlastung für Angehörige

Wer Angehörige oder andere nahestehende Personen pflegt, braucht mal Ferien oder Entlastung. Die Pflege Diakonie springt ein, wenn Pflegepersonen nicht da sind. Für bis zu 1.612 Euro jährlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten. In derselben Höhe kann stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Wer diesen Anspruch nicht voll ausschöpft, kann bis zu 806 Euro zusätzlich für die ambulante Verhinderungspflege einsetzen.

Mehr Geld für Pflegesachleistungen

Für Versicherte, insbesondere in den niedrigen Pflegegraden, gelten ab 2017 deutlich höhere Budgets für Pflegesachleistungen. Wer z.B. in die Pflegestufe I mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft ist, wird 2017 automatisch in den Pflegegrad 3 übergeleitet. Damit verbunden ist dann eine Erhöhung des monatlichen Budgets von bisher 689 Euro auf dann 1.298 Euro.

Information

Bei Fragen zum nutzbaren Budget oder dem möglichen Ausbau des persönlichen Leistungspaketes beraten die Stationen der Pflege Diakonie – in der Region Mittelholstein mit Stationen zwischen Kaltenkirchen und Kiel. Mehr Infos unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3600378 oder hier im Bereich Pflege.

Beim Ausfüllen der Beantragung sind zudem die Ämterlotsen der Diakonie Altholstein ehrenamtlich behilflich.
Telefon: 04321 25271020 oder E-Mail: aemterlotsen@diakonie-altholstein.de

 

Die Übersicht der wesentlichen Änderungen im Pflegestärkungsgesetz II:

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