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Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und in der Jugendanstalt Schleswig

Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem kommt es auf Grund von begangenen Straftaten häufig zu neuen Geldforderungen in Form von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten.

Schuldnerberatung im Strafvollzug berücksichtigt einerseits die Interessen der Schuldner*innen und andererseits die der Gläubiger*innen, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner*innen mit ihren Taten auseinander.

Infolge der Intervention durch die Schuldnerberatung erfahren die Straffälligen eine Entlastung. Rückfälle nach Entlassung aus dem Strafvollzug können so in vielen Fällen vermieden werden.

Justizvollzugsanstalt (JVA) Neumünster:

Beratung
Telefon 04321 4907396
Montag bis Donnerstag 8:00  - 14.00 Uhr

Jugendanstalt (JA) Schleswig:

Beratung
Telefon 04621 809540
Montag 08:30 - 13:30 Uhr

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