Qualifizierung für den Arbeitsmarkt

Wir bieten Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Coachings, Ausbildung und geförderte Arbeitsplätze sowie Maßnahmen zur Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung.

In unseren Sozialkaufhäusern und zugehörigen Projekten verfolgen wir einen ganzheitlichen arbeitsintegrativen Ansatz. Ziel ist die Wieder-/Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit, die soziale und gesellschaftliche Integration benachteiligter Personengruppen sowie die Integration auf den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Unsere Maßnahmen
AIP-Arbeitsintegrationsperspektive

Die Maßnahme AIP – Arbeitsintegrationsperspektive richtet sich an arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Personen nach § 1 Abs. 1 AsylbLG, die nicht mehr schulpflichtig sind und geringe Deutschkenntnisse haben. Die Teilzeitmaßnahme umfasst 20 Stunden pro Woche für sechs Monate, mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Ziel ist die soziale Inklusion und Integration geflüchteter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt in Deutschland.

AIP fördert den interkulturellen Austausch, baut Vorurteile ab und nutzt vorhandene Kompetenzen. Die Teilnehmer*innen lernen arbeitsmarktnahe Tätigkeiten in den Bereichen Verkauf, Lager, Fahrdienst, Textilaufbereitung, Hauswirtschaft und Café in unseren Sozialkaufhäusern „Anziehungspunkt“ kennen, die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes und erwerben erste Sprachkenntnisse.

Beschäftigungsmaßnahmen: Arbeitsgelegenheiten (nach SGB II 16d)

Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind vom Jobcenter geförderte Tätigkeiten für langzeitarbeitslose Personen, die Bürgergeld erhalten. Ziel ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und die soziale Teilhabe. Teilnehmer*innen gewöhnen sich an den Arbeitsrhythmus, sammeln berufliche Erfahrungen und vertiefen ihre Kenntnisse. Sie erhalten pädagogische Begleitung und Unterstützung beim Abbau von Vermittlungshemmnissen, um ihre Chancen auf eine reguläre Anstellung zu verbessern. Zudem erfahren sie Anerkennung für ihre sinnstiftende Arbeit und knüpfen Kontakte.

In unseren Sozialkaufhäusern in Neumünster, Bordesholm und Hohenwestedt werden langzeitarbeitslose Menschen beschäftigt und qualifiziert, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. AGH sind auf maximal 24 Monate innerhalb von fünf Jahren angelegt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um zwölf Monate. Die Zuweisungen durch die Jobcenter erfolgen meist für sechs Monate. Die Qualifizierung findet in den Bereichen Verkauf, Lager, Fahrdienst, Textilaufbereitung, Hauswirtschaft, Café und Stromspar-Check statt.

Beschäftigungsförderung nach § 16i SGB II

§ 16i SGB II richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die seit mindestens sieben Jahren ALG II beziehen und kaum in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Ziel ist die Schaffung von Teilhabechancen und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, um langfristige Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen. Den Teilnehmer*innen werden nachhaltige, teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektiven in verschiedenen Arbeitsbereichen eröffnet.

Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II

§ 16e SGB II richtet sich an langzeitarbeitslose Personen, die trotz Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Ziel ist die Schaffung von Teilhabechancen sowie die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, um langfristige Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen. Den Teilnehmer*innen werden nachhaltige, teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektiven in verschiedenen Arbeitsbereichen eröffnet.

Kontakt
Arbeit und Beschäftigung Diakonie Altholstein GmbH
Am Alten Kirchhof 2
24534 Neumünster