- Sicherung der Praxisausbildung der Auszubildenden im Standort
- Planung, Durchführung und Evaluation der praktischen Anleitung
- Planung und Koordination der Ausbildungsinhalte im Arbeitsbereich und des innerbetrieblichen Einsatzes der Auszubildenden
- Enge Begleitung der Auszubildenden: u. a. Transfer theoretischer Ausbildungsinhalte in die praktische Tätigkeit, Kontrolle der fachgerechten Umsetzung der gelernten Arbeitstätigkeiten, Durchführung von Reflexionsgesprächen und theoretischer Lerneinheiten
- Teilnahme an regelmäßigen Praxisanleiter*innentreffen zum Austausch
- Prüfungsvorbereitung und Beurteilung der praktischen Leistung der Auszubildenden
Hinweis: Die Tätigkeit erfolgt nicht in vollständiger Freistellung. Praxisanleiter*innen übernehmen anteilig pflegerische Dienste auch im Früh- und Spätdienst unter der Woche sowie an Sonn- und Feiertagen






