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Häufige Fragen

Der Umzug in ein Heim ist von vielen Fragen begleitet. Einige der häufigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung, um offene Punkte zu klären.

Wie finde ich ein Heim, in dem ich gerne leben möchte?

Wohin soll ich, wenn die eigenen Kräfte nachlassen und Hilfe rund um die Uhr benötigt wird? Auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist es einerseits wichtig, eine klare Vorstellung über die eigenen Wünsche zu haben, und andererseits umfassende Informationen über die Pflegeeinrichtung. Denn das Angebot ist groß.

Meine persönlichen  Bedürfnisse

Möchte ich mit meinem Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam einziehen?

Welches Bedürfnis nach Kontakten habe ich? Bin ich eher ein Einzelgänger oder suche ich Anschluss?

Will ich mitten in der Stadt, am Stadtrand oder in einer ländlichen Gegend wohnen?

Möchte ich in einem vertrauten Wohngebiet bleiben, wo ich Freunde und Bekannte habe? Oder ist mir die Nähe der Einrichtung zu meinen Kindern oder anderen Angehörigen wichtig?

Ist die Einrichtung gut für meine Familie und Freunde zu erreichen?

Gibt es Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

Welche Form von Hilfe und Betreuung benötige ich? Sind spezielle Anforderungen an die Einrichtung zu beachten?

Eine objektive, zentrale Beratungsstelle gibt es nicht. Aussagen in Broschüren und Büchern können auch nur ein ungefähres Bild vermitteln. Was wirklich zählt ist der persönliche Eindruck.

Steht eine Einrichtung zur Wahl, sollten Sie sich über Ausstattung, Leistungen und Mitarbeiter informieren. Am besten bei einem persönlichen Besuch. Da es schwer ist, dabei alles Wesentliche wahrzunehmen, haben wir die folgende Checkliste für Sie zusammengestellt.

Achten Sie im ersten Gespräch auf :

Die Verhaltensweisen

Herrscht beim Rundgang ein freundlicher Ton zwischen den Bewohnern und den Mitarbeitern ?

Wird vor dem Betreten des Zimmers angeklopft?

Nehmen sie unbedingt an einem Essen teil: Fühlen Sie sich selbst wohl?

Wenn es die Möglichkeit gibt, Probe zu wohnen, nutzen Sie sie

Die Bewohner

Sind die Bewohner individuell gekleidet, wirken sie gepflegt?

Besuchen Sie Bewohner nach Absprache und mit deren Einverständnis in ihrem Zimmer.

Sind die Bewohner bei gutem Wetter im Garten?

Die Persönlichkeit

Wird bei der Vorbesichtigung nach den Gewohnheiten und dem Lebenslauf des Interessenten gefragt? Wie hat er gelebt? Was hat er gemacht? Was mag er gern, was nicht? Was isst er gern, was nicht?

Können die Bewohner die Zeiten, zu denen sie aufstehen und schlafen gehen wollen, wirklich frei wählen?

Sind Tiere erlaubt?

Können persönliche Dinge wie Geschirr, Möbelstücke und Bilder mitgenommen werden?

Die Flure /Tagesräume/Appartements

Wie riecht es in den Räumen? Frisch oder nach Urin oder Putzmitteln?

Stehen ungenutzte Betten in den Gängen und versperren den Weg?

Die Milieugestaltung

Wie sind die Flure beleuchtet?

Sind die Gemeinschaftsräume dekoriert?

Gibt es alte Möbelstücke, die es für die Bewohner heimisch machen?

Die  Professionalität

Gibt es einen Heim- und einen Angehörigenbeirat?

Wird über Mängel und Beschwerden offen gesprochen?

Bei Menschen mit Demenz: Gibt es auf den Fluren Orientierungshilfen?

Gibt es überall Rauchmelder?

Gibt es regelmäßig Arztbesuche?

Wie viele Mitarbeiter sind ausgebildet, wie viele sind Auszubildende und wie viele sind nicht ausgebildete Aushilfskräfte?

Die sozialen kulturellen Wahlmöglichkeiten

Gibt es verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung?

Gibt es kulturelle Angebote?

Gibt es Gästezimmer, in denen Besucher übernachten können?

Dürfen Angehörige im Zimmer übernachten?

Wie lange ist für Besuch geöffnet?

Werden in einem Heim Fußpflege und Friseurservice angeboten?

Wie sehr engagieren sich Ehrenamtliche?

Wie gut ist das Heim in die Gemeinde integriert?

Wird Physiotherapie und Ergotherapie angeboten?

Wie sieht der Speiseplan aus?

Gibt es Kooperationen mit dem Quartier?

Gibt es eine Cafeteria?

Der  Standort

Wie weit ist es bis zur Bushaltestelle?

Liegt in der Nähe eine Kirche?

Gibt es einen Park?

Sind Bank und Post zu Fuß erreichen?

Gibt es Einkaufsmöglichkeiten?

Wie gut kann sich ein Rollstuhlfahrer fortbewegen?

Auf die Leistungen die im Heimvertrag definiert sind

Welche Leistungen kosten extra? Und wie viel?

Wie wird der Barbetrag für Sozialhilfeempfänger ausbezahlt oder verwaltet?

Gibt es eine Art Musterabrechnung?

Welche Kündigungsfristen gelten?

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Welchen persönlichen Freiraum habe ich in einem Heim?

In einem guten Heim hat jeder Bewohner seine Privatsphäre. Zum einen können Sie Ihren Wohnraum so gestalten, wie Sie es wünschen. Zum Beispiel mit eigenen Möbeln, persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken. Zum anderen haben Sie Ihre Freiräume, in denen Sie tun und lassen können, was Sie wollen. Sie können jederzeit das Heim verlassen. Für Spaziergänge in der nahegelegenen Park oder im Garten, um Einkäufe zu machen in der Holtenauer Straße, sich mit Freunden zu treffen, Ausflüge zu machen oder übers Wochenende wegzufahren.

Sie können Ihren Tag gestalten, wie Sie es wünschen. Sie entscheiden, wann sie aufstehen und schlafen gehen, wann sie essen, wann Sie Besuch empfangen, wann Sie an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen oder lieber in Ruhe ein Buch lesen.

Natürlich gibt es in jeder Pflegeeinrichtung feste Abläufe.  Bestimmte Arbeiten werden nach einem festgelegten Dienstplan erledigt. Dazu gehören die Zubereitung der Mahlzeiten, die Reinigung der Zimmer und Gemeinschaftsräume sowie die Pflegeleistungen. In einem guten Heim wird dabei jedoch auf die Gewohnheiten, Vorlieben und Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen. Wenn Sie sich für ein Heim entscheiden, sollten Sie darauf achten und Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern. Sind Sie bereits in ein Heim gezogen, scheuen Sie sich nicht, sich aktiv einzubringen und Ihre Bedürfnisse kundzutun.

Schlussendlich ist ein Haus, in dem man mit Wertschätzung und Respekt miteinander umgeht, die beste Voraussetzung dafür, dass Ihre individuellen Wünsche erfüllt werden.

Auch deshalb  ist es wichtig, sich bei der Wahl eines guten Pflegeheims nicht nur von den angebotenen Leistungen zu überzeugen. Sondern auch darauf zu achten, ob der Umgang des Pflegepersonals mit den Bewohnern und untereinander freundlich und liebevoll  ist.

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Was hilft mir dabei, mich im in der neuen Umgebung zurecht zu finden?

Wenn Sie vor dem Umzug die Gelegenheit hatten, das Heim zu besuchen und es ausführlich zu erkunden, wissen Sie schon, was Sie erwartet. Sie haben wahrscheinlich die Einrichtungsleitung und das Personal  kennengelernt und vielleicht auch einige Bewohner. Wenn Sie Gelegenheit hatten, vor dem Einzug eine Weile zur Probe zu wohnen und die Abläufe kennenzulernen, werden Sie sich um so schneller in den Räumlichkeiten zurechtfinden.

In der Regel werden Sie bei Ihrem Einzug in einem guten Heim von der Heimleitung begrüßt.

Ihnen wird das Haus gezeigt und Sie werden der Tischgemeinschaft vorgestellt. Der Heimbeirat wird Sie besuchen und Ihnen bei Fragen Rede und Antwort stehen.

Die Eingewöhnung wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie Möbel und Gegenstände mitbringen können, die Ihnen vertraut sind. Und wenn Sie Ihre Gewohnheiten beibehalten können. Zum Beispiel Ihren Tagesrhythmus oder Ihre Lieblingsbeschäftigung. Dazu gehört auch, Ihren Arzt frei wählen zu können, falls Sie nicht mehr von Ihren Hausarzt betreut werden können.

Die Eingewöhnungszeit ist bei jedem Menschen sehr unterschiedlich. Einige Wochen vergehen in der Regel, ehe Sie sich in Ihrem neuen Zuhause heimisch fühlen. Hilfreich ist es, die sozialen und kulturellen Angebote des Heims wahrzunehmen und Kontakte zu Mitbewohnern zu knüpfen.

Positive Erfahrungen werden Sie von Anfang an machen: Dazu gehört auf jeden Fall das Gefühl , verlässlich versorgt und betreut zu werden. Ihre Umgebung ist ganz auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet, mit barrierefreien Wegen und weiteren Vorteilen eines seniorengerechten Hauses. Sie sind zudem von Pflichten im Haushalt befreit. Und vielleicht auch von Konflikten, die manchmal mit pflegenden Angehörigen zuhause entstehen. Darüber hinaus haben Sie die Chance, neue Bekanntschaften zu machen und das Leben in der Gemeinschaft zu genießen.

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Wer trägt die Kosten für die stationäre Pflege?

Vor dem Umzug in ein Pflegeheim stellt sich immer die Frage nach der Finanzierung: Was zahlt die Pflegeversicherung?  Was muss der Pflegebedürftige selbst zahlen?  Werden die Angehörigen an den Kosten beteiligt?  Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Dies Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Klären Sie zunächst, wie viel Geld Sie von der Pflegekasse bekommen. Die  Leistungen werden unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln gewährt. Allerdings ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Das heißt, sie trägt nicht alle Kosten für die stationäre Pflege. Zuzahlungen sind nötig.  Können die Betroffenen oder ihre Angehörigen dies nicht tragen, werden sie von von der Sozialhilfe  übernommen.

Müssen die Angehörigen etwas zuzahlen?

Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen, kann es sein, dass die Kinder zuzahlen müssen. Bestimmte Freibeträge verhindern, dass den Angehörigen dadurch finanzielle Probleme entstehen. Auf notwendige finanzielle Verpflichtungen und Rücklagen wird dabei immer Rücksicht genommen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Sorgen, Angehörige würden durch die Zuzahlungen in finanzielle Bedrängnis kommen, meist unbegründet sind.

Wie werden  Zusatzkosten finanziert?

Die wichtigsten Finanzierungsquellen neben den Leistungen aus der Pflegeversicherung sind:

  • Rente und sonstige Einkünfte
  • Vermögen wie Eigentumswohnungen oder Häuser
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für Beamte

Ab wann bekommt man Sozialhilfe?

Sozialhilfe kann in Anspruch  genommen werden, wenn Einkommen, Vermögen und Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Dabei wird auch das Einkommen und Vermögen der Ehepartner berücksichtigt. Und es wird geprüft, ob unterhaltspflichtige Kinder finanzielle Hilfen leisten können.

Anträge auf Sozialhilfe sind bei den Sozialämtern zu stellen. Ist die stationäre Pflege nötig, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Unterkunft und Investitionen, die von der Pflegeversicherung nicht übernommen werden.

Falls die Leistungen der Pflegeversicherung, Betreuung und Behandlungspflege nicht ausreichen, gewährt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen. Darüber hinaus erhält jeder Sozialhilfeempfänger einen monatlichen Betrag zu persönlichen Verfügung sowie ein sogenanntes Kleidergeld.

Beratung ist wichtig

Am Anfang sollte man sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Finanzierung verschaffen. Hier ist eine kompetente  Beratung notwendig. In einem guten Pflegeheim wird man alle Finanzierungsmöglichkeiten  gemeinsam durchsprechen und eine individuelle Lösung  finden.

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Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung zahlt für die stationäre und die ambulante Pflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Hilfs-und Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe.

Gesetzliche Pflegeleistungen seit 1.1.2015 (Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetz)

Pflegebedürftige, die in eine Pflegestufe eingeteilt wurden, können die vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten:

Pflegestufe I: 1.064,00 Euro pro Monat

Pflegestufe II: 1.330,00 Euro pro Monat

Pflegestufe III: 1.612,00 Euro pro Monat

Die Pflegekasse übernimmt in der Pflegestufe 0 bei vorliegender erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sowie in den Pflegestufen 1 bis 3 die pflegebedingten Aufwendungen, die Leistungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen der medizinischen  Behandlungspflege für maximal 28 Tage und einen Gesamtbetrag von maximal  1.612,00 Euro pro Kalenderjahr.

Leistungen der ambulanten Pflege

Bei der ambulanten Pflege kann der Pflegebedürftige zwischen drei Leistungsarten wählen:

Sachleistung , Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem.

Sachleistung = Hilfe im Bereich der Grundpflege und im Haushalt durch Pflegefachkräfte, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst

Pflegegeld = Zahlung eines Geldbetrags, wenn Hilfe selbst organisiert wird, etwa durch eine Angehörige oder durch ambulante  Pflegedienste

Sachleistung und Pflegegeld =  Sachleistung und Geld, angepasst an Bedarf, wenn Angehörige die Versorgung übernehmen und gleichzeitig Hilfe von Pflegediensten in Anspruch nehmen.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

Pflegestufe I     244 Euro im Monat

Pflegestufe II    458 Euro im Monat

Pflegestufe III   728 Euro im Monat

Sachleistung für ambulante Pflegedienste / Tages- und Nachtpflege (teilstationär)

Ambulante Pflegedienste unterstützen Angehörige bei der häuslichen Pflege. Ist für die Betreuung zuhause tagsüber oder nachts nicht gesorgt, trägt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Tages- bzw  Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung.

Pflegesätze für die ambulante Betreuung und für die Tages- und Nachtpflege:

Pflegestufe I        468 Euro im Monat

Pflegestufe II    1.144 Euro pro Monat

Pflegestufe III   1.612 Euro im Monat

Betreuung bei Demenz

Menschen mit Demenz benötigen nicht nur Hilfe bei der Körperpflege, sondern oft auch jemanden, der sie intensiv betreut und rund um die Uhr einen Blick auf sie hat.

Um die Pflegenden bei dieser Aufgabe zu entlasten, erstattet die Pflegekasse Kosten für die Betreuungsleistungen von bis zu 208 Euro im Monat. Vorausetzung ist allerdings ein besonderer Betreuungsbedarf, zum Beispiel bei Orientierungslosigkeit oder Gefahr des Weglaufens. Auch Personen mit der Pflegestufe 0 können diese Leistungen erhalten. Die dauerhafte  Betreuung ist jedoch im häuslichen Umfeld  meist kaum zu leisten. In einem guten Pflegeheim werden demenzkranke Menschen dagegen rund um die Uhr sicher betreut.

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Wie beantragt man Geld für die Pflege?

Nur wenige Schritte sind notwendig, um finanzielle Unterstützung zu bekommen:

  1. Ein Antragsformular bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen anfordern.
  2. Das ausgefüllte Formular an die Pflegekasse senden.
  3. Einen Termin mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ausmachen, damit er den Pflegebedürftigen zuhause besuchen kann.
  4. Der Bescheid der Krankenkasse über die Höhe der Leistungen wird Ihnen zugesandt

 Das Antragsformular zur Beantragung von Pflegeleistungen

Sie bekommen es bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist. Das Antragsformular muss ausgefüllt, unterschrieben an die Pflegekasse  geschickt werden.

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

Um den Hilfe- und Pflegebedarf des Pflegebedürftigen festzustellen, wird er von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes an einem abgestimmten Termin zuhause besucht. Bei privat  Versicherten wird dies vom Gutachterdienst  Medicproof übernommen.

Der Gutachter wird den Pflegebedürftigen und ggf. seinen Angehörigen zu seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfsbedarf bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung befragen.

Um sich auf diesen Besuch vorzubereiten, hilft es, sich über einen gewissen Zeitraum alle Pflegetätigkeiten und die dafür beanspruchte Zeit zu notieren. Dafür gibt es sogenannte Pflegetagebücher, die Sie sich von Ihrer Pflegekasse zusenden lassen können.

Der Bescheid der Krankenkasse

Auf der Grundlage des Gutachtens trifft die Pflegekasse Ihre Leistungsentscheidung. Das heißt, sie entscheidet, welche Pflegestufe der Pflegebedürftige bekommt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.

Entscheidend für die Einteilung in eine Pflegestufe ist die Zeit, die zur Pflege benötigt wird. Je länger die Betreuung dauert, desto höher ist die Einstufung. Es gibt genaue Berechnungstabellen, mit denen ermittelt werden kann, für welche Tätigkeit wie viel Zeit angerechnet wird.

Der Bescheid gibt Auskunft über die bewilligten Leistungen der Pflegekasse. Die Leistungen werden ab dem Datum der Antragstellung bezahlt, auch rückwirkend. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Die Mitarbeiter eines Heims werden Sie unterstützen, um die richtige Pflegestufe zu bekommen.

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