- Förderung der kognitiven, emotionalen und motorischen Entwicklung der Kinder
- Eingewöhnung von neuen Kindern auf Grundlage des Berliner Eingewöhnungsmodells
- Gestaltung der Tagesabläufe
- Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern mit Förderbedarf
- Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten/Projekten auf Grundlage des Bildungsauftrages gemäß der Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein
- Kontinuierliche Beobachtung kindlicher Bildungsprozesse nach anerkannten Verfahren als Grundlage für entwicklungsspezifische und –fördernde Angebote
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern/Personensorgeberechtigten im Sinne der Erziehungspartnerschaft

Je nach Tätigkeit gibt es tarifliche Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß KTD.
Infos zum Tarifvertrag (KTD)
Hinweis: Die genannten Benefits gelten für regulär Beschäftigte, nicht für Honorarkräfte


