- Umsetzung des Bildungsauftrages gemäß der Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein
- Eingewöhnung und Bindungsaufbau angepasst an das Eingewöhnungskonzept
- Impulsgebende Initiierung und Begleitung von Spiel- und Bildungsprozessen
- Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten unter Beteiligung der Kinder
- Berücksichtigung der besondere Belange von Kindern mit Förderbedarf
- Betreuung, Pflege und Assistenz der Kinder unter Berücksichtigung hygienischer und gesundheitlicher beziehungsweise gesundheitsfördernder Aspekte
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern/Personensorgeberechtigten im Sinne der Erziehungspartnerschaft

Je nach Tätigkeit gibt es tarifliche Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß KTD.
Infos zum Tarifvertrag (KTD)
Hinweis: Die genannten Benefits gelten für regulär Beschäftigte, nicht für Honorarkräfte


