Qualifizierung zur Betreuungskraft in der Pflege nach § 53c SGB XI (ehemals §87b SGB XI) - Neumünster
Gemäß den Betreuungskräfte-Richtlinien vom August 2008 in der Fassung vom November 2016 haben pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychologischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen jetzt ein Recht auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Inhalte der Bildungsmaßnahme:
- -eignungsabkärung
- Gerontologie, insbesondere Demenz
- Gesundheits- / Krankheitslehre
- Freizeit- und Gestaltungsangebote für Demenzkranke
- Konflikte / Wahrnehmung / Bedürfnisse (soziale Kompetenz)
- Kommunikationstraining, Umgang mit Betroffenen
- Ernährung, Hauswirtschaft
- Aktivierung / tägliche Versorgung
- Erste-Hilfe-Kurs mit Scheinerwerb
- Schweigepflicht, Intimsphäre
- Orientierungspraktikum
- Betriebliche Erprobung
- Zertifikat zum Abschluss
Bei Eignung qualifizieren wir Sie und vermitteln Ihnen die beruflichen Kenntnisse, die Sie zur Ausübung der Tätigkeit brauchen.
Zeiten
Teilnahmevoraussetzung
Kosten
Ansprechpartner
04321 25 05 85